Brandschutztechnische Anforderungen spiegeln sich in einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und technischen Vorschriften wider.
Das Thema ist komplex und das Risiko für die Planungsbeteiligten ist hoch, einzelne Aspekte der Thematik außer Acht zu lassen.

Zuvor versäumte und nun nachträglich zu ergreifende Maßnahmen haben erhebliche Auswirkungen auf die Planung, die Ausführung und damit auf die Kosten. Nicht selten bringen solche Umstände bereits geplante Bauvorhaben zum Scheitern.

 

Unser Ziel ist es, den Brandschutz so zu planen, dass er in der Praxis umsetzbar ist und höchstmögliche Sicherheit bietet. Wirtschaftlichkeit sowie die Integration in den Betriebsablauf sind für uns dabei genauso wichtig wie die Erfüllung der durch die Gesetze und Vorschriften formulierten Schutzziele:

  •   Schutz von Leben und Gesundheit
  •   Vorbeugung der Entstehung von Bränden und der Ausbreitung von Feuer und Rauch
  •   Ermöglichung der Rettung von Mensch und Tier sowie wirksamen Löscharbeiten

 

Unser Büro bietet eine umfassende brandschutztechnische Betreuung und Begleitung.
Hierbei orientieren wir uns im Wesentlichen an der AHO (Heft 17 Leistungsbild und Honorierung für Brandschutz):

  •   LP 1   Grundlagenermittlung
  •   LP 2   Vorplanung
  •   LP 3   Entwurfsplanung
  •   LP 4   Genehmigungsplanung
  •   LP 5   Ausführungsplanung
  •   LP 8   Bauüberwachung
  •   LP 9   Dokumentation

 

Nachfolgende Leistungsphasen werden von uns nicht angeboten:

  •   LP 6   Vorbereitung der Vergabe
  •   LP 7   Mitwirkung bei der Vergabe

Erfahrungsgemäß werden diese durch Architekten/Entwurfsverfasser und TGA-Fachingenieure abgedeckt.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen dabei beratend zur Seite.