Für die meisten Sonderbauten wie z. B. Hochhäuser, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Schulen und Kindertagesstätten werden Brandschutzordnungen gefordert.

Brandschutzordnungen sollen den Nutzern und Betreibern helfen, sich im Falle eines Brandereignisses richtig zu verhalten.

Neben der Beschreibung von vorhandenen Rettungswegen sind Vorgaben zur Brandverhütung und dem ordnungsgemäßen Umgang mit brandschutzrelevanten Elementen (Brandschutztüren, Feuerlöscher etc.) enthalten, die für alle Nutzer bindend sind.

Bei einigen Sonderbauten ist die Benennung von zusätzlichen verantwortlichen Personen wie z. B. Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer erforderlich. Deren Aufgaben und weitere Informationen über das Gebäude sind ebenfalls Bestandteil der Brandschutzordnung.

Brandschutzordnungen werden nach der DIN 14096 erstellt und bestehen aus mindestens den Teilen A und B. Je nach Gebäudetyp kann zusätzlich noch ein Teil C erforderlich werden.

In Abstimmung mit Ihnen und den zuständigen Brandschutzdienststellen entwickeln wir Brandschutzordnungen, die individuell auf Ihr Objekt und dessen Nutzung zugeschnitten sind.

 

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Brandschutzordnungen müssen in regelmäßigen Abständen – mindestens alle 2 Jahre – auf Aktualität geprüft werden.